Segelfluglizenz:

Welche Voraussetzungen müssen für die Ausbildung erfüllt werden?

  • Mindestalter zu Ausbildungsbeginn 14 Jahre, zur Aushändigung der Lizenz 16 Jahre
  • bei Minderjährigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • medizinisches Tauglichkeitszeugnis einer anerkannten Untersuchungsstelle

Was muss in der Ausbildung alles enthalten sein?

  • eine theoretische Ausbildung in den Sachgebieten:
    • Luftrecht – die Verkehrsvorschriften in der Luftfahrt
    • Navigation – damit man immer weiß, wo man ist
    • Meteorologie – damit man vom Wetter nicht überrascht wird
    • Aerodynamik – hier lernt man, warum ein Flugzeug fliegt
    • Technik – Wie funktionieren Steuerung, Instrumente, etc
    • Verhalten in besonderen Fällen – was macht man im Fall der Fälle
    • menschliches Leistungsvermögen – Wo liegen die menschlichen Grenzen in der dritten Dimension
  • eine praktische Flugausbildung mit folgenden Inhalten:
    • 25 Flugstunden auf verschiedenen Segelflugzeugmustern, davon
      • 15 Stunden in Alleinflug
      • 60 Starts und Landungen , davon 20 Starts und Landungen im Alleinflug
      • 3 Landungen aus eine Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer
      • 3 Landungen auf mindestens einem anderen Flugplatz
      • eine Außenlandeübung mit Fluglehrer
      • Vorbereitung & Durchführung eines 50 km Überlandfluges alleine, alternativ 100 km mit Fluglehrer
      • Einweisung in das Verhalten bei Notfällen

Die Ausbildung wird durch die theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen.

Angaben gem.§36ff  LuftPersV Segelflugzeugführer

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Startarten:

Bedingungen für die Eintragung der verschiedenen Startarten:

  • Windenstart: mindestens 10 Starts mit Lehrer und 10 im Alleinflug
  • Flugzeugschlepp: mindestens 5 Starts mit Lehrer und 5 im Alleinflug

Angaben gem.§40  LuftPersV zulässige Startarten

TrennlinieAnmeldung:

Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Anmeldung zur Theorischen Prüfung (Formular) unterschrieben vom Ausbildungsleiter
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis über die Unterrichtung in “Sofortmaßnahmen am Unfallort”
  • 2 Passbilder
  • Führungszeugnis der Belegart O
    muss direkt an das Luftamt gesendet werden
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister