Segelfluglizenz:
Welche Voraussetzungen müssen für die Ausbildung erfüllt werden?
- Mindestalter zu Ausbildungsbeginn 14 Jahre, zur Aushändigung der Lizenz 16 Jahre
- bei Minderjährigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- medizinisches Tauglichkeitszeugnis einer anerkannten Untersuchungsstelle
Was muss in der Ausbildung alles enthalten sein?
- eine theoretische Ausbildung in den Sachgebieten:
- Luftrecht – die Verkehrsvorschriften in der Luftfahrt
- Navigation – damit man immer weiß, wo man ist
- Meteorologie – damit man vom Wetter nicht überrascht wird
- Aerodynamik – hier lernt man, warum ein Flugzeug fliegt
- Technik – Wie funktionieren Steuerung, Instrumente, etc
- Verhalten in besonderen Fällen – was macht man im Fall der Fälle
- menschliches Leistungsvermögen – Wo liegen die menschlichen Grenzen in der dritten Dimension
- eine praktische Flugausbildung mit folgenden Inhalten:
- 25 Flugstunden auf verschiedenen Segelflugzeugmustern, davon
- 15 Stunden in Alleinflug
- 60 Starts und Landungen , davon 20 Starts und Landungen im Alleinflug
- 3 Landungen aus eine Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer
- 3 Landungen auf mindestens einem anderen Flugplatz
- eine Außenlandeübung mit Fluglehrer
- Vorbereitung & Durchführung eines 50 km Überlandfluges alleine, alternativ 100 km mit Fluglehrer
- Einweisung in das Verhalten bei Notfällen
- 25 Flugstunden auf verschiedenen Segelflugzeugmustern, davon
Die Ausbildung wird durch die theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen.
Angaben gem.§36ff LuftPersV Segelflugzeugführer
![]()
Startarten:
Bedingungen für die Eintragung der verschiedenen Startarten:
- Windenstart: mindestens 10 Starts mit Lehrer und 10 im Alleinflug
- Flugzeugschlepp: mindestens 5 Starts mit Lehrer und 5 im Alleinflug
Angaben gem.§40 LuftPersV zulässige Startarten
Anmeldung:
Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Anmeldung zur Theorischen Prüfung (Formular) unterschrieben vom Ausbildungsleiter
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Nachweis über die Unterrichtung in “Sofortmaßnahmen am Unfallort”
- 2 Passbilder
- Führungszeugnis der Belegart O
muss direkt an das Luftamt gesendet werden - Auszug aus dem Verkehrszentralregister